anncarina hat geschrieben:Das maximale ist eine Mängelanzeige. Und dann kann man immer wieder die Birnchen tauschen
so ein käse
es gibt einige wenige vorschriften in der stvzo die durchaus einen sinn ergeben .
wie zb zitat § 22a StVZO;
nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen
der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.
das ist doch hier keine kleinigkeit ; es geht nicht um zb.laute schalldämpfer die ev. nur nervig sind !
Wie man deutlich an SAM seinen bildern sieht ist ;das diese leuchmittel im vergleich zu H4 kein eliptisches leuchtbild ergeben sondern Fernlichtkarakter haben mit breiter streuung in den gegenverkehr .
DAS ist doch schei...
es gibt sicher genug autofahrer die sich geblendet fuehlen (zb.fahranfänger ) die dann das steuer verreisen .
im besten fall nach rechts in den freien graben , im schlimmsten fall nach links euch entgegen !!
kan mir nicht vorstellen das das hier jemand wirklich will .
ich kann es nicht verstehen das halbseidene tuevknallköppe solche gefährlichen sachen einfach uebersehen oder durchgehen lassen .
hier sind sehr schön alle vor-und nachteile , und auch einiges zur stvzo
erklärt .
http://de.wikipedia.org/wiki/Xenonlicht
und auch wenn die "BILD" ja keiner liest .
zitiere ich doch gerne mal einen ausspruch
zitat:
Finger weg von solchem Bastelschrott, wenn Licht nicht zum Sicherheitsrisiko werden soll.
http://www.autobild.de/artikel/xenon-sc ... 39059.html
.