Fröndenberg ! Eine Stadt die keine Großen Auto's mag

...aber legal und anständig ist!
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Schumi112
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Fröndenberg ! Eine Stadt die keine Großen Auto's mag

Beitrag von Schumi112 »

Hallo zusammen,
das ist jetzt nur ein kleiner Beitrag.

Schreiben der Stadt Fröndenberg haben wir in der letzten wochen mehrere bekommen.

Parkflächengröße 2,10 cm


Hmm, steckt da vielleicht ein System hinter? :twisted:


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Wir wünsche allen schöne Ostertage
Zuletzt geändert von Schumi112 am 19.04.2014 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße aus Oederquart und Menden
Alex
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Christian

Beitrag von Christian »

Aber der 1. April ist doch schon vorbei :sad:
Oder fährt der Sachbearbeiter nen Smart?
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Bullimann
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Beitrag von Bullimann »

Hey Alex, komme aus deiner Ecke (Schwerte/Bergkamen) halte das ja für nen mega Witz. Ich hab mit dem Dicken ja auch schon einiges erlebt in dieser hinsicht, aber das ist lächerlich.

Aber das spricht wieder mal für unseren Kreis, die Pfosten bekommen morgens vor Dienstantritt erstmal ne Dachlatte auf den Kopf glaub ich.

Aber weisst Du was, wir treffen uns mal an besagter Strasse und Parken dort mal unser KLEINEN und natürlich ist der rest der Explorergemeinde aus der Nähe recht herzlich eingeladen.

Wollte mal in ein 2m Parkhaus, wurde aufgrund meiner KFZ Höhe des Parkhauses verwiesen. Bin dann ein paar Tage später mit einem T4 mit 2,03 m in dieses Parkhaus gefahren und habe mir dann den Parkplatzsheriff geschnappt und Ihm erklärt das dieser ja noch höher ist. Er mente nur das wäre ein normales Auto da geht das.........

Willkür.......


Gruss
Martin
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Beitrag von guidolenz123 »

Wehren !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß Guido
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Mommel
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Beitrag von Mommel »

Gegen was willste dich denn wehren ? I.d.R. haben die ne Digi-Cam dabei und dokumentieren das ganzen. 10 € bezahlen, schmunzeln und aufpassen. Und wenn, dann richtig und mit RA. Wäre mal interessant, was die RSV dazu sagt.
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Rechtschutz zahlt sowas nicht (Versicherungsbedingungen schließen das aus), aber es liegt nun mal keine OWi vor, wenn das Auto so breit ist, dass der Parkplatz nicht reicht. Ist das Gleiche wenn ein KFZ hinten oder vorn übersteht aufgrund seiner (genehmigten) Bauart.
Da wird sich bundesweit kein Gericht finden, dass soetwas ahndet.
Warum dann Verwarngeld berappen. Ist doch Nonsens.
Ich (und meine Söhne) bekomme(n) regelmäßig Verwarngelder wg bis zu 9KMH-Geschwindigkeitsübertretung. Sowas bezahlt man auch nicht (wg Geringfügigkeit), weil da auch kein bundesdeutsches Gericht mitmacht bei solch Krümelkackerei....
Gerade heute wieder so ein lustig Briefchen bekommen.
Zuletzt geändert von guidolenz123 am 19.04.2014 17:58, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Guido
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Falk

Beitrag von Falk »

2.10 ist schon etwas knapp.

Aber Fakt ist, passt das Dickschiff nicht zwischen die Linien, ist das parken für den dort untersagt. :(

Meine Meinung: Schulter zucken und die paar Öre zahlen.
Danger
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Beitrag von Danger »

Falk hat geschrieben:2.10 ist schon etwas knapp.

Aber Fakt ist, passt das Dickschiff nicht zwischen die Linien, ist das parken für den dort untersagt. :(

Meine Meinung: Schulter zucken und die paar Öre zahlen.
So sieht's leider aus.
Hätte ich auch schon mal, allerdings nur mündlich verwarnt.
Nur ist das Problem das es selten breitere Plätze gibt.
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Rommelino
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Beitrag von Rommelino »

Mir fehlt das Dienstsiegel auf dem Schreiben, würde abwarten was passiert.
Gruss Olaf

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Winne2

Beitrag von Winne2 »

Rommelino hat geschrieben:Mir fehlt das Dienstsiegel auf dem Schreiben
wahrscheinlich städtischen Sparmaßnahmen zum Opfer gefallen.....
Winne2

Beitrag von Winne2 »

guidolenz123 hat geschrieben: aber es liegt nun mal keine OWi vor, wenn das Auto so breit ist, dass der Parkplatz nicht reicht. Ist das Gleiche wenn ein KFZ hinten oder vorn übersteht aufgrund seiner (genehmigten) Bauart.
Das kann so auch nicht richtig sein, Guido. Hier in der Straße hat auch einige Male ein "Klein"Transporter (Langversion) geparkt, Bürgersteig blockiert, Heck steht über auf die Straße und behindert den Verkehr. Genehmigte Bauart war's ja schon.....
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 »

Winne2 hat geschrieben:
guidolenz123 hat geschrieben: aber es liegt nun mal keine OWi vor, wenn das Auto so breit ist, dass der Parkplatz nicht reicht. Ist das Gleiche wenn ein KFZ hinten oder vorn übersteht aufgrund seiner (genehmigten) Bauart.
Das kann so auch nicht richtig sein, Guido. Hier in der Straße hat auch einige Male ein "Klein"Transporter (Langversion) geparkt, Bürgersteig blockiert, Heck steht über auf die Straße und behindert den Verkehr. Genehmigte Bauart war's ja schon.....
Gar nicht so lange her, dass mich ein Forums-Mitglied genau wg sowas (Heck) anschrieb, weil er Ärger hatte.
Ich habe ihm erklärt was er schreiben soll und die Sache war erledigt.
Mein Rat/Schreiben ging in DIE Richtung ,die ich hier im Thread dazu erklärte.
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Beitrag von SteffiEx »

AH krass, hatte davon auch schon mal gehört...
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Schumi112
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Und heute wieder eins !!!

Beitrag von Schumi112 »

Missachtung Fahrstreifenbegrenzung unter 3 Meter



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Fröndenberg ist bald Schuldenfrei und ich bekomme ein Denkmal :lol:
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laxxx
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Beitrag von laxxx »

Und dieses Mal haben sie zumindest recht...! :oops:
Ford Explorer XLT, rot, LPG
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